Die Firma Haus- und Energieberatung unter Leitung von Dipl.-Ing. Carla Groß bietet in Leipzig, Chemnitz, Dresden sowie weiteren Städten und Gemeinden von Sachsen, Teilen von Sachsen-Anhalt und Thüringen (z.B. Halle, Altenburg, Borna, Delitzsch, Döbeln, Eilenburg, Grimma, Halle, Markkleeberg, Schkeuditz, Weißenfels, Zwickau) eine fachlich kompetente und unabhängige Beratung zur Förderung von Maßnahmen für die Senkung des Energieverbrauchs im Strom- und Wärmebereich und den Einsatzes von Erneuerbaren Energien an.
Fördermittel für die Energieberatung zur Gebäudesanierung
Die gültige Förderrichtlinie des Bundesamtes für Wirtschaft (Bafa) erlaubt einen hohen Zuschuss zur Beratung.
Wünschen Sie eine Energieberatung für Ihr (überwiegend) Wohngebäude, so nehmen Sie einfach Kontakt mit Haus- und Energieberatung auf ---> siehe Seite Kontakt.
Fördermittel für die Sanierung von Gebäuden
Zuschüsse für den Einsatz erneuerbarer Energien (Bafa)
gefördert werden u.a.
- Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung, für die kombinierte Warmwasserbereitung und
- Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung sowie
- Biomassekessel und Scheitholzvergaserkessel
Eine Übersicht über die inzwischen nicht einfach zu überblickenden Fördertatbestände finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), an welches die Anträge (häufig erst nach Abschluss der Maßnahme) zu richten sind. Erkundigen Sie sich immer auch, wie weit die Fördermittel reichen und ob aktuell überhaupt eine Antragstellung möglich ist!
Zuschüsse durch den Freistaat Sachsen
Eine aktuelle Übersicht finden Sie bei der Sächsischen Energieagentur, die hierfür der Ansprechpartner ist. Die Merkblätter zu den einzelnen Programmen gibt es hier: Sächsische Aufbaubank
Zuschüsse und Kredite zur Wohnsanierung (KfW)
Hier ein schneller Gesamtüberblick über die verschiedenen Programme und Varianten: KfW
Generelle Hinweise vor Beantragung
Die Antragstellung muss bei beabsichtigter Nutzung der Fördermittel in der Regel vor Investitionsbeginn erfolgen.
U. U. ist ein Antrag auf vorzeitigen Vorhabensbeginn möglich.
Ausgangspunkt für die Beauftragung einer Energieberatung für Gebäude ist meist erst die Forderung von KfW, SAB oder Bafa nach Beurteilung durch einen Sachverständigen vor Vergabe von Krediten oder Zuschüssen: so z.B. beim Energiespardarlehen der Sächsischen Aufbaubank, beim Programm „Effizienzhaus“ der KfW, zum Teil auch bei den Bundeszuschüssen für Erneuerbare Energien durch das Bafa.
Das Bafa vergibt auch die Zuschüsse für eine sehr komplexe Energieberatung nach seinen eigenen strengen Richtlinien.
Eine Beratung und Berechnung mit Variantenvergleichen sollte sinnvollerweise vor der weiteren Planung erfolgen.