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Die Firma Haus- und Energieberatung hat seit 2002 bereits über 600 Energieausweise  für Gebäude ausgestellt. Die Auftraggeber sind meist private bzw. öffentliche Vermieter und Hausverwaltungen, private Hauseigentümer, potenzielle Käufer oder Bauherren und Sanierungswillige, aber zunehmend auch Makler - aus Leipzig, Chemnitz, Dresden und  weiteren Städten und Gemeinden von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (z.B. Halle, Altenburg, Borna, Delitzsch, Döbeln, Eilenburg, Grimma, Halle, Markkleeberg, Schkeuditz, Weißenfels, Zwickau).

Gesetzliche Ausgangslage

Erstmals wurde mit der Energieeinsparverordnung EnEV 2007 eine Energieausweispflicht eingeführt.Seitdem ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden in Deutschland Pflicht. Bei Vermietung oder Verkauf muss der Energieausweis potenziellen Mietern oder Käufern vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden. Ab 1.11.2020 wird die EnEV gemeinsam wit dem EEWärme-Gesetz in das neue Gebäudeenergiegesetz ein. Für die Ausstellung von Energieausweisen wird es keine grundsätzlichen Änderungen geben. Neu ist, dass auch Makler zur Vorlage des Energieausweises verpflichtet werden.
Angepasst werden regelmäßig die Berechnungsvorschriften, die somit die Eigentümer nicht berühren. Die augenfälligste Änderung ist allerdings die Gestaltung des Druckmoduls (derzeit in Händen des DiBT, neben der Vergabe der Energieausweisnummern und des Kontrollsystems). Wenn man Energieausweise verschiedener Ausstellungsjahre nebeneionander legt, so erkennt man vor allem, dass die Referenzwerte auf dem Vergleichsstrahl (von grün bis rot) immer weiter absinken. So kann es sein, dass ein bisher im gelben Bereich eingeordnetes Gebäude nach einigen Jahren im roten Bereich liegen würde, wenn der Energieausweis erneuert bzw. neu ausgestellt werden muss.. 

Wichtige Hinweise des BBSR im Bundesamt für Bauwesen

Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Energieausweis von offizieller Stelle.

Eigene Hinweise

  • Nutzen Sie die Ausstellung des Energieausweises möglichst zur eigenen gründlichen Bestandserhebung.
    Organisieren Sie z.B., dass Sie oder ein Vertrauter bei der Begehung dabei ist.
  • Lassen Sie das Wichtigste, was dabei an Informationen zum Haus aufgenommen wird, schriftlich dokumentieren.
  • Bestehen Sie außerdem auf einer schriftlichen Erläuterung des Energieausweises sowie auf weiteren Informationen, die der Aussteller bei der Erarbeitung ermittelt hat!
  • Die Aussagekraft des Energieausweises hat im Laufe des Gesetzgebungs- und Abstimmungsprozesses sehr gelitten und ist aus meiner Sicht jetzt definitiv ungenügend.
  • Der Eigentümer bzw. Immobiilienverwalter hat nach meinem Verständnis Anspruch auf alle Informationen, die sich hinsichtlich der energetischen Bewertung ergeben! Nur dann bekommt der Energieausweis auch einen wichtigen Wert als Bestandteil der Hausakte. 

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Energieausweis Aussteller Leipzighierzu die dena am 25.8.2006 in einem Positionspapier:

"Um tatsächlich Markttransparenz zu schaffen und Investitionen auszulösen, ist ein einheitlicher und verbraucherfreundlicher Energieausweis erforderlich. Aus Sicht der dena erfüllen nur bedarfsbasierte Energieausweise die zentralen Anforderungen hierfür: „ …
Die Modernisierungstipps für das jeweilige Wohngebäude sind das "Herzstück" des Energieausweise. Sie bilden für den Eigentümer einen wichtigen Mehrwert und führen unmittelbar zu Investitionen. Sie können nicht durch pauschale, nicht auf das individuelle Gebäude bezogene Hinweise oder Checklisten ersetzt werden.
Energieausweise sollen kosteneffizient und unbürokratisch, gleichzeitig jedoch fachlich qualifiziert ausgestellt werden können. Aus Sicht der dena ist hierfür eine Begehung des Gebäudes durch einen fachlich qualifizierten Aussteller erforderlich. Eine Analyse der Verbrauchswerte des Gebäudes oder "Ferndiagnosen" auf der Grundlage allgemeine Checklisten erlauben keine vergleichbar qualifizierte Einschätzung des Gebäudes."

zur Erläuterung:

Der bedarfsbasierte Energieausweis
wird auf der Grundlage
der technischen Eigenschaften des Gebäudes
(Kompaktheit, Qualität der Dämmung, Anlagentechnik) erstellt.

Er gibt Auskunft über die Qualität des Gebäudes, unabhängig vom Verhalten
einzelner Nutzer und ist 10 Jahre gültig. Nur sofern entscheidende energetische Modernisierungen am Gebäude vorgenommen werden, sollte auch der Ausweis neu berechnet werden (in der Regel kein Problem).


Der „Verbrauchs“ -ausweis
wird lediglich auf Grundlage
des tatsächlichen Jahresverbrauchs des Gebäudes erstellt.

 offene Fragen/ Probleme beim Verbrauchsausweis:  

  • -überproportionaler Einfluss des Nutzerverhaltens sowie von Leerstand 
  •   (vor allem bei kleinen Gebäuden --> Aufschläge kommen hinzu!)
  • -ungleiche Behandlung von Alt- und Neubau
  • Modernisierungsempfehlung nicht gebäudespezifisch möglich, bleibt allgemein und ungenau
  • Nachteil: Schwachstellen werden im Betrieb, nicht im Gebäude gefunden

Verbrauchsausweis ist nicht geeignet:

ModernuS – Energieberater – Energieausweis – Energieberatung

 - wenn tatsächlich eine energetische Beratung gesucht wird, wenn z.B.

  die Frage steht, welches Heizsystem bei Austausch künftig favorisiert werden soll

- wenn innerhalb der nächsten 10 Jahre
   evtl. Fördermittel für eine Sanierung in Anspruch genommen werden sollten

- wenn potenzielle Mieter unabhängig informiert sein möchten (Mieterbund informiert!)

- bei übermäßigem Leerstand (verbleibende Bewohner heizen mehr als Durchschnitt!)

- nach energetischer Sanierung - Änderungen gehen zu 100% erst nach 3 Abrechnungsjahren in
  den zu bildenden Durchschnitt ein

- wenn (üblich bei dezentralen Heizanlagen innerhalb der Wohnungen) dem Vermieter üblicherweise die
   Abrechnungsdaten der einzelnen Mieter nicht vorliegen:

   ergibt ein unkalkulierbares, weil nicht beeinflussbares Risiko für das Ergebnis des Passes

- bei Mehrfamilienhäusern mit großen Raumhöhen ergibt sich durchschnittlich ein 25% schlechterer Wert
  als bei Berechnung (aus eigenen Unterlagen nachweisbar)

 Meine Empfehlung

Natürlich ist für die meisten Hauseigentümer der Energieausweis noch ein zusätzlicher Kostenfaktor. Diese Kosten sind über einen langfristigen Zeithorizont zu betrachten.
Ein berechneter, bedarfsorientierter Energieausweis wird 10 Jahre aktuell und gültig sein.
Über diese 10 Jahre kann der Eigentümer die Aussagen des Energieausweises bei allen wichtigen Entscheidungen und Planungen für das Gebäude heran ziehen.
Er wird damit in die Lage versetzt, die richtigen Prioritäten zu setzen (wenn der Ausweis qualitativen Anforderungen genügt). Das kann weit reichende finanzielle Vorteile bringen.
Dann sind ca. 300 - 500 € gut angelegtes Geld.
Der natürlich billigere Verbrauchsausweis beinhaltet keine längerfristige Aussage, er beleuchtet nur die momentane Verbrauchs-Situation.

Der Eigentümer sollte den Pass von einem möglichst erfahrenen Experten mit einer für ihn praxistauglichen Beratung einfordern und unbedingt die Erkenntnisse aus einer Gebäudebegehung einbeziehen lassen.

Die daraus erwachsenen Empfehlungen sollten natürlich herstellerunabhängig sein und für die kommenden Jahre eine konkrete Entscheidungsbasis bieten – es könnte sich lohnen!

 

Das erklärte Ziel der Bundesregierung für die Zukunft ist es schließlich, Gebäudesanierungen weiter zu fördern.
Zur Inanspruchnahme ist in vielen Fällen eine unabhängige Beurteilung der energetischen Maßnahmen Voraussetzung sein, so wie es jetzt beim KfW-Programm "Effizienzhaus" bereits der Fall ist.

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